Die Benutzung dieses Landeplatzes ist abhängig von der Grashöhe und dem Zustand des Terrains. Zusammen mit dem Besitzer des Landeplatzes wurde eine Vereinbarung zur Benutzung getroffen. Diese
Regelungen müssen unter allen Umständen eingehalten werden, damit das Fluggebiet erhalten werden kann.
Je nach Grashöhe kann gelandet und "gegroundelt" werden. Bei zu hohem Gras gilt ein Landeverbot. Ob eine Benutzung möglich ist, entscheidet der Besitzer des Grundstücks. Bitte vor der
Benutzung des Landeplatzes bei und nachfragen, ob der Landeplatz benutzt werden kann.
Für Flugschulen gilt der Tarif von CHF 1.- pro Landung. Die Landungen sind jeweils nach dem Flugtag in eine Abrechnungsliste einzutragen und mit dem Besitzer einmal jährlich abzurechnen. Für
die Erstellung einer Abrechnungsliste kann die Flugschule Diemtigtal kontaktiert werden.